Haftpflichtschäden
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Unfallgutachten

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall entsteht ein Haftpflichtschaden. Der/die Geschädigte hat nach deutschem Gesetz das Recht zur Beauftragung eines freien Sachverständigen seiner Wahl.

Im Falle eines solchen Haftpflichtschadens werden die  zur Schadensabwicklung anfallenden Kosten (Sachverständiger, Rechtsanwalt) von der gegnerischen Haftpflichtversicherung in voller Höhe übernommen.

Die Begutachtung und Beurteilung des entstandenen Schadens ist Grundlage für eine zügige  Schadensabwicklung.

Anhand des Gutachtens wird

  1. die Schadenhöhe an Ihrem Fahrzeug
  2. der aktuelle Fahrzeugwert
  3. ein durch Unfall entstandener Wertverlust (Wertminderung) ermittelt.

Das Gutachten wird durch den Sachverständigen bei der zuständigen Versicherung des Schädigers bzw. bei Ihrem beauftragten Rechtsanwalt zur weiteren Schadensabwicklung eingereicht.

Wir erstellen Ihr Gutachten innerhalb von 24 Stunden!

Muss ich mein Auto reparieren lassen?

Sie können mit unserem Gutachten bei der Versicherung auch darauf bestehen, sich den Schaden mit Wertverlust auszahlen zu lassen. Somit haben Sie die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug in Eigenleistung zu reparieren (Fiktive Abrechnung).

Fahrzeugbewertung

Bewertung von Fahrzeugen aller Art zur Wertsicherung.

Dient zur Vorlage bei einer Versicherung, beim Finanzamt oder für ganz Privat.

Beweissicherungsgutachten

Ein Sachverständiger wird beauftragt, eine Beweissicherung durch Momentaufnahme eines bestehenden Schadens zur Absicherung im Streitfall durchzuführen.

Was tun im Schadenfall?

An Ort und Stelle

1. Polizei rufen 110
2. Daten des Unfallgegners sichern
3. Fotos aufnehmen / gegnerisches Kennzeichen

Zu Hause

Rufen Sie uns an unter
0 63 38 - 16 00